Aktuelles der Landesinnung Hessen
Mai 2011
Die Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik hat federführend die Vergabe der Elektrofachkraft an Mechatroniker für Kältetechnik und Kälteanlagenbauer geklärt.
Nach der "Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV A3" gilt als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten", wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnissen der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden.
Die Entscheidung über den Einsatz einer Person als Elektrofachkraft liegt beim Unternehmer.
Weitere Informationen finden Sie unter Download.
Februar 2011
Am 17. Februar 2011 fand in der Berufsschule des MKK, Gutenbergstr. 2 in Gelnhausen, die Freisprechungsfeier der Gesellen im Kälteanlagenbauerhandwerk statt.
Insgesamt 65 ehemalige Auszubildende haben die Gesellenprüfung bestanden.
Als Prüfungsbester wurde Herr Fabian Kaus (Fa. Weiss Umwelttechnik in Reiskirchen) vom Landesinnungsmeister Jürgen Kaul und vom Vertreter des Gesellenprüfungsausschusses, Herrn Axel Potrikus beglückwünscht.
November 2010
Am 28. Oktober fand im Friedrich-von-Thiersch-Saal im Kurhaus Wiesbaden die Siegerehrung der Landessieger Hessen 2010 statt. Insgesamt 69 Landessieger wurden ausgezeichnet.
Sieger im Kälteanlagenbauer-Handwerk wurde Herr Manuel Geiß (3. von rechts) von der Fa. Weiss Umwelttechnik in Reiskirchen. Im Rahmen der Feierstunde erhielt Herr Geiß eine Urkunde und ein Geldpräsent. Der Ausbildungsbetrieb, vertreten durch Herrn Ulrich Münster (3. von links), erhielt ebenfalls eine Urkunde.
Überreicht wurden diese (von links nach rechts) von Herrn Dieter Posch,
Hessischer Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,
Herrn Bernd Ehinger, Präsident des Hessischen Handwerkstages (HHT),
Herrn Hans Werner Schech, Präsident der Arbeitgeberverbände des Hessischen
Handwerks e. V. (AHH) und Herrn Harald Brandes, Geschäftsführer des Hessischen
Handwerkstages (HHT).
Die Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik wurde vertreten
durch Herrn Rudolf Bien, Herrn Herbert Kaulbach und Frau Esther Reissmann-Landolfo.
November 2010
In der Gesellenprüfung Teil I wird von den Auszubildenden neben der rein handwerklichen Fähigkeit und Fertigkeit auch Planung, Kontrolle und kundenorientiertes Verhalten gefordert und geprüft.
In einer Unterstützungsschulung, die jetzt zusätzlich angeboten wird, wird Ihr Auszubildender nicht nur auf die Gesellenprüfung Teil I vorbereitet, sondern auch für den täglichen Arbeitsprozess in Ihrem Unternehmen geschult.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (www.bfs-kaelte-klima.de) unter Seminare T-U
November 2010
Am 23. November stellte Herr Mergl von Cooltool die Möglichkeiten von moderner branchenspezifischer Software vor.
Den zahlreichen Zuhörern wurde unter anderem vermittelt, wie eine Kälte- oder Klimaanlage energetisch optimiert werden kann.
Februar 2010
BERUFE.TV ist das neue Filmportal der Bundesagentur für Arbeit. Das Besondere an den Filmen: Praktikanten, Azubis und Studenten berichten warum sie gerade diesen Beruf gewählt haben, was sie täglich machen und was besonders viel Spaß macht.
Der Berufsfilm stellt den Ausbildungsberuf des Mechatronikers für Kältetechnik an einem konkreten Beispiel dar. Es werden beispielhaft Tätigkeiten vorgestellt und grundlegende Anforderungen für die Ausbildung genannt.
Um den Film anzusehen, kopieren Sie folgenden Pfad in den Internet-Explorer:
http://www.berufe.tv/BA/filmseite.html?filmID=1000108
November 2009
Am 5. November 2009 fusionierten nach umfangreichen Vorbereitungen die Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik und die Landesinnung Thüringen Kälte-Klima-Technik zur neuen Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik.
Sitz der neuen Innung ist Frankfurt am Main.
Bereits im September 2009 beschlossen die beiden Innungen in getrennten Versammlungen eine deckungsgleiche Satzung und führten somit ihre Fusion herbei. Die zuständigen Ministerien und die Handwerkskammer Rhein-Main erteilten die erforderlichen Genehmigungen.
Damit wird die Fusion satzungs¬gemäß zum 1. Januar 2010 wirksam.
Mit der jetzt herbeigeführten Fusion schließt sich der Kreis einer fast zwei Jahrzehnte währenden erfolgreichen Zusammenarbeit zum Wohl der Mitgliedsbetriebe und der Branche.
Der akademische Teil dieses bedeutsamen Ereignisses fand am 5. November 2009 im Kaisersaal des Frankfurter Römers in einem feierlichen Festakt statt.
November 2009
Anlässlich der Fusion der Landesinnung Hessen und der Landesinnung Thüringen Kälte-Klima-Technik fand am 5. November 2009 eine gemeinsame Mitgliederversammlung statt um den neuen Vorstand zu wählen.
Der Vorstand der neu gegründeten Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik setzt sich wie folgt zusammen (von rechts nach links) :
Landesinnungsmeister Jürgen Kaul
Stv. Landesinnungsmeister Heiko Denner
Beisitzer des Vorstands Holger Spörck, Andreas Hüfner und Richard Guevara
November 2009
Am Montag, den 23. November 2009 fand in der Bundesfachschule eine Vortragsveranstaltung der Landesinnung Hessen zum Thema "Informationen zum bevorstehenden H-FCKW-Verbot" statt.
Referent war Herr Zander von climalife (DKF Dehon Kälte Fachvertriebs GmbH).
Der Vortrag behandelte die gesetzliche Situation für die Verwendung von H-FCKW-Neuware (üblicherweise in Form von R-22) laut EU-Verordnung EG 2037/2000 ab dem 01.01.2010 und es wurden die Umstellungsoptionen aufgezeigt mit
Lösungsvorschlägen, um ab dem 01.01.2010 alle Kälteanlagen gesetzeskonform weiter betreiben zu können.
August 2009
Wir erfahren immer wieder, dass viele Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen nicht über die neuen Pflichten nach der "F-Gase-Verordnung" Bescheid wissen.
Wir haben daher ein kurzes Merkblatt erarbeitet, mit dem Sie Ihre Kunden über die wichtigsten Pflichten informieren können.
Sie finden das Merkblatt im Download-Bereich für Mitglieder.
Mai 2009
Die Ehrenbürgerschaft der Stadt Maintal wurde am 6 Mai 2009 in einer Feierstunde an den langjährigen Obermeister und Gründungsvater der Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik, Theo Mack, verliehen.
November 2008
Anlässlich einer Feierstunde stand am 30.10.2008 in der Stadthalle Baunatal die "Ehrung der Landessieger Hessen 2008" statt. Veranstalter in diesem Jahr war die Handwerkskammer Kassel.
Herr Waldemar Ortmann, Ausbildungsbetrieb Weiss Umwelttechnik Reiskirchen, wurde mit der Bestnote 1 in seiner Gesellenprüfung im Kälteanlagenbauer-Handwerk als Landessieger 2008 geehrt.
Schade, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht auch am Bundesleistungswettbewerb teilnehmen konnte.
Die Überreichung der Urkunden erfolgte durch den Hessischen Wirtschaftsminister Alois Rhiel sowie dem Präsidenten des Hessischen Handwerks Bernd Ehinger.
November 2008
Die Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik lädt zum Vortrag "Typische arbeitsrechtliche Fragen" ein.
Termin: 2.12.2008
Ort: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Maintal
August 2008
In einer kleinen Feierstunde, die am 08.08.2008 in den Räumen der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik stattfand, erhielten 17 erfolgreiche Absolventen der Sommerprüfung vom Juli 2008 ihre Gesellenbriefe. In kurzen Ansprachen gratulierten Herr Thomas Helfmann (Vorsitzender des Gesellenprüfungs-ausschusses), Herrn Dieter Auth (Obermeister der Landesinnung) und Herr Will (HWK Rhein-Main) zur bestandenen Prüfung.
Prüfungsbester war Thorsten Krichbaum (Firma Stephan Windisch Kälte-Klimatechnik, Mossautal).
Ausgezeichnet wurden auch Waldemar Ortmann (Weiss Umwelttechnik, Reisskirchen) als Kammersieger Handwerkskammerbezirk Wiesbaden und Landessieger Hessen, Christian Krause (Carrier Kältetechnik, Kassel) als Kammersieger Handwerkskammerbezirk Kassel und Oliver Humml (Firma Dieter Auth Kälte-Klimatechnik, Offenbach) als Kammersieger Handwerkskammerbezirk Rhein Main.
Als Besonderheit dieser Freisprechung waren die 17 jungen Gesellen die ersten Kälteanlagenbauer, denen durch die Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik das neue Zertifikat der Kategorie I nach ChemKlimaSchutzV verliehen wurde. Dieser Sachkundenachweis wird seit 01.08.2008 für alle Arbeiten an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gefordert.
August 2008
Seit 4. Juli 2008 darf laut "Verordnung (EG) 842/20006" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt. Welche Voraussetzungen für die Vergabe eines Zertifikates erfüllt sein müssen, ist in der EG-Verordnung 303/2008 festgelegt. In jedem Fall wird eine theoretische und praktische Prüfung gefordert.
Für Kälteanlagenbauer, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauermeister etc. gilt folgendes: Das Ausbildungszeugnis wird als Nachweis für die Sachkunde anerkannt. Das Zertifikat kann ohne weitere Prüfung ausgestellt werden und ist laut Übergangsvorschrift erst ab dem 4.7.2009 erforderlich.
In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass das Zertifikat gemäß Kategorie I der Verordnung (EG) 303/2008 nicht annäherungsweise mit dem Gesellenbrief als Kälteanlagenbauer / Mechatroniker für Kältetechnik vergleichbar ist und keinerlei handwerksrechtliche Relevanz hat. Die Qualifikation, die Gesellen nach einer 3 ½-jährigen theoretischen und praktischen Ausbildung erlangen, übersteigt ganz erheblich die Fähigkeiten, die für die Vergabe des Zertifikats nach Kategorie I gefordert werden. Trotzdem müssen auch Meister und Gesellen im Kälteanlagenbauerhandwerk die Formalien erfüllen und sich ein solches Zertifikat ausstellen lassen.
Die Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik stellt ab sofort für alle Personen, die bereits über die notwendigen Abschlusszeugnisse verfügen Kälteanlagenbauer, Kälteanlagenbauermeister, Techniker etc.), das entsprechende Zertifikat aus. Ein Antragsformular für die Zertifizierung finden Sie im Download-Bereich.
Auszubildende, die ihre Gesellenprüfung künftig bei der Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik ablegen, erhalten das Zertifikat der Kategorie I zusammen mit ihrem Gesellenbrief.
Juli 2008
Seit dem 4. Juli 2008 müssen alle Personen, die Kälteanlagen, Klimageräte und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel installieren oder daran Service- und Wartungsarbeiten ausführen, ihre Sachkunde nachweisen und sich für diese Tätigkeit zertifizieren lassen. Dies fordert die Chemikalien-Klimaschutzverordnung des Bundesumweltministeriums, die als nationale Umsetzung der EU-Verordnung 842/2006 über fluorierte Treibhausgase vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Verordnung tritt zum 01. August 2008 in Kraft. Die ChemKlimaSchutzV kann man unter folgender Adresse herunterladen: ChemKlimaSchutzV
Juli 2008
Wie lange ist das Verwenden von R22 eigentlich noch erlaubt? Sehr oft bekommen wir diese Frage noch zu hören. Daher hat die Bundesfachschule einen Flyer zusammengestellt, auf dem die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick zu sehen sind. Dieser Flyer kann im Bereich Download unter dem Punkt Vorlagen mit dem Titel "Verbot des Kältemittels R22 steht bevor!" heruntergeladen werden.
Juli 2008
Nach langen Warten ist nun die neue DIN EN 378 Teil 1-4 Ausgabe 2008-06 beim Beuth-Verlag erschienen und kann absofort dort käuflich erworben werden. Achten Sie bitte darauf, dass mit Erscheinen der neuen DIN die Vorgänger-Norm keine Gültigkeit mehr im Bezug auf den Bau von neuen Anlagen haben.
April 2008
Wer darf künftig Arbeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, durchführen? In der Verordnung (EG) 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase ist vorgeschrieben, dass Anlagen mit diesen Stoffen nur noch von zertifiziertem Personal gewartet und installiert werden dürfen. Was bedeutet diese Zertifizierung und wo bekomme ich sie?
Die Anforderungen, die einer Zertifizierung zu Grunde liegen, wurden jetzt auf europäischer Ebene durch die Verordnung 303/2008 festgelegt. Diese Verordnung definiert die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Für die verschiedenen Tätigkeitsgebiete wurden folgende Kategorien definiert:
a) Kategorie I:
alle vorgesehenen Tätigkeiten, d.h. Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung.
b) Kategorie II
Dichtheitskontrolle, sofern sie nicht in den fluorierte Treibhausgase enthaltenden Kältemittelkreislauf eingreift.
Rückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung, sofern sie Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen (oder hermetisch geschlossene Systeme weniger als 6 kg) betreffen;
c) Kategorie III
Rückgewinnung, sofern sie Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen (oder hermetisch geschlossene Systeme weniger als 6 kg) betrifft;
d) Kategorie IV
Dichtheitskontrolle, sofern sie nicht in den fluorierte Treibhausgase enthaltenden Kältemittelkreislauf eingreift.
Das bedeutet, dass ab 4. Juli 2008 praktisch alle Arbeiten an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden darf, das ein Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Der beliebte Selbsteinbau von Klimageräten mit fluorierten Treibhausgasen aus dem Baumarkt durch Laien ist damit nicht mehr zulässig.
Wie die deutschen Fachleute das Zertifikat erlangen können ist nationalen Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung geregelt. Das Ausbildungszeugnis von Kälteanlagenbauern bzw. Mechatronikern für Kältetechnik wird als Sachkundenachweis anerkannt.
Aber auch diese Gruppe muss sich bis zum 4.7.2009 ein Zertifikat besorgen, auch wenn das nur eine Formalität ist.
Die zuständigen Stellen für die Erteilung der Sachkundebescheinigungen sind die Organisationen, die bisher schon die Prüfungen der beruflichen Ausbildung abnehmen, also beispielsweise Innungen und Kammern.
März 2008
Die Jahreshauptversammlung der Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik findet am 8. April 2008 in der Bundesfachschule in Maintal statt. Beginn der Veranstaltung ist 14:00 Uhr. Zuvor erfolgt die Verleihung des Theo-Mack-Förderpreises. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen an der Preisverleihung teilzunehmen. Beginn: 11:00 Uhr ebenfalls in der Bundesfachschule
März 2008
Ein Interessent, der einen Kälteanlagenbauer-Fachbetrieb kaufen möchte, hat sich bei uns gemeldet. Eine Kontaktaufnahme ist über die Geschäftsstelle der Landesinnung möglich (Tel. 06109/69540)
Oktober 2007
Auf vielfachen Wunsch der Innungsmitglieder veranstalten wir ein "VOB-Forum". Ein Rechtsanwalt wird Sie zu den aktuellen Fragestellungen bezüglich Vertragsrecht und VOB informieren. Der zweite Teil der Veranstaltung ist den Fragen, die die Teilnehmer aus ihrer Praxis mitbringen, vorbehalten.
Termin: Dienstag, 27.11.2007, 13:00 Uhr
Kosten für Innungsmitglieder: 60,00 EUR
September 2007
Um den Personalbedarf der Kältefachfirmen für die nächsten Jahre abschätzen zu können, hat die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik eine Umfrage gestartet.
Firmen können die geschätzten Mitarbeiterzahlen und die gewünschte Qualifikation anonym in einen Fragebogen eintragen und auch gleich die aktuelle Auswertung betrachten.
Um aussagefähige Zahlen zu erhalten, benötigen wir möglichst viele teilnehmende Firmen.
Den Fragebogen finden Sie unter auf dieser Internetseite unter den Stichwort "Fragebogen Personalentwicklung"
August 2007
Die neue Ausbildungsverordnung "Mechatroniker/-in für Kältetechnik" ist am 01.08.2007 in Kraft getreten. Damit erfolgt die Ausbildung seit diesem Zeitpunkt nach einer sehr modernen, den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Verordnung.
Leider konnte die von uns gewünschte Ausbildungsberufsbezeichnung "Mechatroniker/in für Kälte- und Klimatechnik" nicht durchgesetzt werden.
Der Ausbildungsberuf wurde darüber hinaus industriell geöffnet, also nach HwO und BBiG (Berufsbildungsgesetz) in Kraft gesetzt. Bis Ende des Jahres soll eine Änderungsverordnung erfolgen, welche die Teilnahme an den überbetrieblichen Unterweisungen sowohl inhaltlich wie auch zeitlich festschreibt.
Bitte beachten Sie, dass alle Ausbildungsverträge mit Ausbildungsbeginn 2007 mit der neuen Ausbildungsberufsbezeichnung eingetragen werden müssen.
veröffentlicht im:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 33,
ausgegeben zu Bonn am 25. Juli 2007 Seite 1493
www.bundesgesetzblatt.de
Eine Leseversion der neuen Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik/zur Mechatronikerin für Kältetechnik erhalten Sie unter folgender Internetadresse.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik/zur Mechatronikerin für Kältetechnik
Juli 2007
Das Lieferabkommen mit dem Autohaus Georg von Opel mit der Landesinnung wurde verlängert.
Es werden, je nach Modell, Rabatte auf die unverbindliche Preisempfehlung zwischen 12 % und 26 % gewährt.
Weitere Informationen finden Sie in den Rundschreiben.
Juni 2007
Am 4. Juli 2007 treten die Vorschriften der "F-Gase-Verordnung" in Kraft.
Ab diesem Datum besteht für die Betreiber dieser Anlagen auch die Pflicht Aufzeichnungen zu führen und zwar
- zu Menge und Typ des fluorierten Treibhausgases,
- über nachgefüllte Mengen und die bei Wartung, Instandhaltung und endgültiger Entsorgung zurückgewonnene Mengen
- zum Unternehmen und zum technischen Personal, das d ie Wartung oder Instandhaltung vorgenommen hat
- zu Terminen und Ergebnissen der Kontrollmaßnahmen
Gerade wenn es sich bei dem Betreiber um einen kleineren Betrieb handelt, bietet es sich an, die Aufzeichnungen in einem "Buch" zu führen, das unmittelbar an der Anlage angebracht werden kann.
Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik hat ein solches "Betriebshandbuch" entworfen. Es hat ein handliches DIN A5-Format, umfasst 32 Seiten und ist mit einem haltbaren Schutzumschlag versehen.
Weitere Informationen finden Sie unter Downloads "Betriebshandbuch"
Mai 2007
Die Mitgliederversammlung der Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik hat am 20. März 2007 Herrn Herbert Kaulbach zum Ausbildungsbeauftragten berufen.
Aufgabe des Ausbildungsbeauftragten ist es, die Mitglieder der Innung in allen Fragen der Ausbildung zu unterstützen und zu beraten.
Hierzu zählen insbesondere
- Unterstützung bei der Werbung in Schulen, um mögliche Bewerber anzusprechen
- Beratung bei der Einstellung von Lehrlingen
- Beratung bei der Erstellung von betrieblichen Ausbildungsplänen (neue AVO)
- Beratung bei Schwierigkeiten in der Ausbildung
- Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Berufsschule
Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an die Geschäftstelle der Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik
Tel. 06109/6954-0
Fax 06109/6954-21
April 2007
Wir möchten Sie herzlich zu unserer nächsten Veranstaltung im Rahmen der LIK-Vortragsreihe einladen.
Thema: "Mittelstand 2007"
Was Sie als Unternehmer wissen sollten
Referent: Eric Hanke, Unternehmensberater
Termin: 17. April 2007 um 18:00 Uhr
Ort: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik Maintal im Raum 5
Inhalte:
1. Vorsorge für Unternehmer staatliche Zukunftsförderung und Steuergeschenke für Ihr Unternehmen
2. Die Befreiung von mitarbeitenden Familienangehörigen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
3. "Wie verklage ich meinen Chef?" das neue AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und seine Auswirkungen auf mittelständische Betriebe in Deutschland
April 2007
Unternehmer sind verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu veranlassen. Dazu gehört unter anderem auch die Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz. Bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder gar nach einem Arbeitsunfall kann überprüft werden, ob die Unterweisungen im notwendigen Umfang erfolgt sind.
Die Landesinnung Hessen unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe seit einigen Jahren, indem sie Unterweisungsseminare für die beschäftigten Kälteanlagenbauer durchführt.
Wir bieten am 18. April 2007 (14:00 bis ca. 17:00 Uhr) wieder ein solches Unterweisungsseminar an.
Preis: 60,- EUR (für Mitglieder);
inkl. Unterweisungsnachweis, Unfallverhütungsvorschriften und Seminarunterlagen Der Betrieb erhält einen Unterweisungsnachweis, in dem die erfolgten Unterweisungen dokumentiert werden.
März 2007
Am 23. März 2007 fand die Freisprechungsfeier der Junggesellen aus den Gesellenprüfungen Sommer 2006 und Winter 2006/2007 statt.
Als Gäste wurden begrüßt, die Junggesellen, Landesinnungsmeister Dieter Auth, Frau Huhle von der Handwerkskammer Rhein-Main, Herr Harth von der Berufsschule Gelnhausen, der Vorsitzende des Gesellenprüfungsausschusses Thomas Helfmann sowie Vertreter der jeweiligen Ausbildungsbetriebe und Lehrer der Berufsschule Gelnhausen.
Von insgesamt 20 Teilnehmern an der Sommerprüfung 2006 haben 17 Prüflinge bestanden. Prüfungsbester war Philipp Bauer, dem von Herrn Helfmann im Namen der Landesinnung ein Blumenstrauß und eine BFS-Armbanduhr überreicht wurde.
An der Winterprüfung 2006/2007 haben insgesamt 59 Prüflinge teilgenommen, davon haben 49 die Prüfung zum Kälteanlagenbauer bestanden. Prüfungsbester war hier Herr Matthias Timme, der ebenfalls einen Blumenstrauß und eine BFS-Armbanduhr bekam.
November 2006
Im Herbst/Winter 2006/2007 findet wieder die Vortragsreihe der Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik statt.
Die erste Verantaltung fand am 14. November 2006 in der Bundesfachschule statt.
Herr Bumm, der als technischer Berater bei der Westfalen AG tätig ist, referierte über die Themen "R 744 - CO2 als Kältemittel" und "Kühlsolen / Wärmeträgermedien".
Der interessante Vortrag war mit 40 Teilnehmern gut besucht.
Juni 2006
Die Verordnung 824/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase ist veröffentlicht worden.
Sie enthält Bestimmungen über Minderung, Inverkehrbringen und Verwendung fluorierter Gase sowie über die diesbezügliche Bericherstattung.
Die Verordnung gilt ab dem 4. Juli 2007.

